imatech Energiemanagement | Energieaudit wird für alle Nicht-KMU‘s ab 2015 zur Pflicht

Niederwinkling, 26.Januar.2015

Ab 2015 ist ein Energieaudit für Nicht-KMU gesetzlich vorgeschrieben.

Um das Ziel Steigerung der Energieeffizienz bis zum Jahr 2020 um 20% zu erreichen hat das Bundekabinett am 05. November 2014 einen Gesetzentwurf zur Teilumsetzung der Energieeffizienzrichtlinie beschlossen. Durch das Gesetz sollen alle großen Unternehmen die nicht KMU’s verpflichtet werden, bis zum 5. Dezember 2015 und danach alle vier Jahre Energieaudits durchzuführen. Wichtig an dieser Regelung ist insbesondere der Sachverhalt, dass nicht nur Nicht-KMU‘s des produzierenden Gewerbes betroffen sind, sondern auch Nicht-KMU‘s des „nicht produzierenden Gewerbes“ wie z. B. Dienstleiter, Handel, Banken, Versicherungen. Der Gesetzentwurf wird nun in den kommenden Wochen in Bundestag und Bundesrat beraten. Ziel ist ein Inkrafttreten im Frühjahr 2015.

Bis zum 05.12.2015 müssen alle Nicht-KMU’s ein Energieaudit nach EN 16247-1 durchführen. Alle Standorte und Unternehmensteile sind einzubeziehen. Die Mindestkriterien bestehen aus einer Energiedatenanalyse (ggf. mit Messungen), einer Prüfung des Energieverbrauchsprofils und einer  Ermittlung der wichtigsten Verbesserungsmöglichkeiten zur Steigerung der Energieeffizienz und deren detaillierte wirtschaftliche Bewertung. Ein Energieauditor muss die Durchführung bestätigen und einen entsprechenden Nachweis ausstellen. Alternativ zur DIN EN 16247 werden auch zertifizierte Energiemanagementsystem gemäß DIN EN ISO 50001 oder Umweltmanagementsysteme gemäß EMAS akzeptiert (ISO 14001 reicht nicht aus!).

Die Nichteinhaltung der Nachweisführung gilt als Ordnungswidrigkeit und wird mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro belegt.

Wenn Sie mehr dazu wissen wollen, dann besuchen Sie unsere Energiemanagementseminare. Dort erhalten Sie konkrete Informationen und Handlungsempfehlungen. Termine werden rechtzeitig in unserem Seminarterminkalender bekanntgegeben.

Oder rufen Sie uns an 09962 200 280.